Fragen?
Falls ihr konkrete Fragen habt, stellt sie bitte hier oder kontaktiert uns über das entsprechende Formular auf der Homepage.
Folgende Fragen kann ich schon mal klären:
Der Mitgliederbeitrag bei sbp beträgt zurzeit CHF 100.- pro Jahr.
Das Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder ist gemäss Statuten wie folgt geregelt: «Dreimal jährlich findet ein Aufnahmeverfahren statt. Auf diese Termine hin stellt der Vorstand Anträge an die Mitglieder über Aufnahme oder Ablehnung von neuen Blogs. Die Vernehmlassungsfrist beträgt zehn Tage. Wenn ein Mitglied ein Veto einlegt, wird der Entscheid auf die nächste Generalversammlung vertagt. An der Generalversammlung wird definitiv über die Aufnahme oder Ablehnung entschieden. Für die Aufnahme ist die Zweidrittelmehrheit erforderlich.»
Mitglied von sbp sind Weblogs, und nicht Autorinnen und Autoren. Den Autorinnen und Autoren der Weblogs ist es selbst überlassen, ob sie in ihren Weblogs mit ihrem realen Namen oder unter einem Pseudonym Beiträge publizieren.
Folgende Fragen kann ich schon mal klären:
Der Mitgliederbeitrag bei sbp beträgt zurzeit CHF 100.- pro Jahr.
Das Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder ist gemäss Statuten wie folgt geregelt: «Dreimal jährlich findet ein Aufnahmeverfahren statt. Auf diese Termine hin stellt der Vorstand Anträge an die Mitglieder über Aufnahme oder Ablehnung von neuen Blogs. Die Vernehmlassungsfrist beträgt zehn Tage. Wenn ein Mitglied ein Veto einlegt, wird der Entscheid auf die nächste Generalversammlung vertagt. An der Generalversammlung wird definitiv über die Aufnahme oder Ablehnung entschieden. Für die Aufnahme ist die Zweidrittelmehrheit erforderlich.»
Mitglied von sbp sind Weblogs, und nicht Autorinnen und Autoren. Den Autorinnen und Autoren der Weblogs ist es selbst überlassen, ob sie in ihren Weblogs mit ihrem realen Namen oder unter einem Pseudonym Beiträge publizieren.
Christian Schenkel - 5. Nov, 18:03